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Aktuelles & Neuigkeiten

Fischen in Südtirol: Regeln und Karten

Wichtige Informationen für Fischer in Südtirol

Berechtigungen und Dokumente

Um in Südtirol angeln zu dürfen, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Staatliche Fischerlizenz: Diese Lizenz kann käuflich erworben werden und ist 10 Jahre gültig. Das Mindestalter für den Erwerb beträgt 8 Jahre.

  • Fischwasser-Tageskarte: Zusätzlich zur Fischerlizenz ist eine tagesaktuelle Genehmigung für das jeweilige Gewässer erforderlich. Diese erhalten Sie bei lokalen Fischereivereinen oder online.

Minderjährige unter 16 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines lizenzierten Fischers angeln.

Schonzeiten und Mindestlängen

Zum Schutz der Fischbestände gelten in Südtirol spezifische Schonzeiten und Mindestmaße, die unbedingt einzuhalten sind. Einige Beispiele:

  • Marmorierte Forelle: Ganzjährig geschützt, Entnahme verboten.
  • Bachforelle: Schonzeit vom 1. Dezember bis zum zweiten Samstag im Februar; Mindestmaß: 25 cm.
  • Äsche: Schonzeit vom 1. Januar bis 31. Mai, Mindestlänge: 33 cm.
  • Hecht: Schonzeit vom 15. Februar bis zum ersten Samstag im April; Mindestmaß: 45 cm.
  • Karpfen: Schonzeit vom 1. Juni bis 30. Juni; Mindestmaß: 30 cm. 

Bitte beachten Sie, dass diese Werte je nach Gewässer variieren können. Informieren Sie sich daher stets über die spezifischen Regelungen des jeweiligen Fischereivereins

Rechte und Pflichten

  • Mitführen der Dokumente: Während des Angelns müssen Fischer stets ihre Fischerlizenz und die Fischwasser-Tageskarte bei sich haben.
  • Fangbuchführung: In einigen Gebieten ist das Führen eines Fangbuchs verpflichtend, um die Nachhaltigkeit und Nachvollziehbarkeit des Fischfangs zu gewährleisten.

Verbote und Strafen

  • Geschützte Fischarten: Geschützte Fischarten dürfen nicht gefangen werden.

  • Unzulässige Fanggeräte: Der Einsatz von unzulässigen Fanggeräten ist verboten.

  • Strafen: Verstöße gegen die Bestimmungen des Südtiroler Fischereigesetzes können zu Geldstrafen führen.

Aktuelles Fischereigesetz

Seit dem 1. März 2023 ist in Südtirol ein neues Fischereigesetz in Kraft, das den Schutz der aquatischen Lebensräume und eine nachhaltige Fischerei fördert. Es regelt unter anderem die Bewirtschaftung der Fischgewässer und die Artenzusammensetzung in Fischerteichen. 

Weitere Details und die vollständigen rechtlichen Vorschriften finden Sie im Landesfischereiverband Südtirol . Informieren Sie sich vor Ihrem Angelabenteuer, um einen nachhaltigen und unvergesslichen Fischerurlaub zu erleben. 

Petri Heil!