Petri Heil an rauschenden Flüssen und kristallklaren Seen
Am ruhigen Seeufer oder im wilden Fluss stehen und den Fokus auf das Wasser richten. Alles ausblenden und den Moment spüren. Das glasklare Wasser beobachten und mit etwas Glück einen beeindruckenden Fisch an Land ziehen. Das und noch viel mehr verspricht ein Angelurlaub im SalzburgerLand.
Hier finden begeisterte Fliegenfischer und Sportangler neben atemberaubender landschaftlicher Schönheit auch eine große Fisch-Vielfalt. Angeln ist Entspannung und sportliche Herausforderung. Ganz gleich, ob am Ufer, im Ruderboot oder als Fliegenfischer im Wildbach im SalzburgerLand: Angler aus Leidenschaft kommen hier garantiert voll auf ihre Kosten. Die Gebirgsflüsse Enns, Salzach, Taurach, Fuscher Ache sowie der Zeller See, der Stillup Stausee und der Zauchensee beheimaten Hechte, Äschen, Saiblinge, Regenbogen- und Bachforellen.
Dieser Fischreichtum spiegelt sich aber nicht nur beim Angelerlebnis, sondern auch auf den Tellern vieler ausgezeichneter Restaurants in der Region wider. Dort erwartet hungrige Fischer zur Stärkung nach einem langen Tag am Wasser ein kulinarisches Verwöhnprogramm mit feinen Fischspezialitäten aus heimischen Gewässern.
Folgende Betriebe bieten dir ein Angelerlebnis auf höchstem Niveau im SalzburgerLand
Hotel-Restaurant Bräurup****
Revier: Die hauseigene Fischerei ist das größte, private, zusammenhängende Angelrevier Österreichs mit 130 km Fließwasser, 4 Bergseen, 2 Stauseen und 3 Teiche.
Bestand: Äsche, Bachforelle, See- und Regenbogenforellen, Bach- und Seesaiblinge, Karpfen, Hecht, Renken und diverse Weißfische.
Wichtige Informationen für Fischer im SalzburgerLand
Berechtigungen und Dokumente
Zum Angeln ist eine gültige Fischerkarte erforderlich. Dabei gibt es zwei Hauptoptionen:
- Jahresfischerkarte: Für Personen ab 12 Jahren nach Nachweis der fischereifachlichen Eignung (z. B. Fischerprüfung).
- Gastfischerkarte: Für einen Tag, eine Woche oder zwei Wochen, erhältlich bei lokalen Ausgabestellen. Diese ist ideal für Urlaubsgäste und kann auch ohne Fischerprüfung erworben werden.
Zusätzlich muss die privatrechtliche Erlaubnis vom Bewirtschafter des jeweiligen Gewässers eingeholt werden. Minderjährige unter 15 Jahren dürfen ohne Fischerkarte fischen, jedoch nur in Begleitung eines volljährigen Berechtigten.
Schonzeiten und Mindestlängen
Zum Schutz des Fischbestands gelten klare Schonzeiten und Mindestlängen, die jeder Fischer einhalten muss:
- Hecht: Schonzeit vom 1. Februar bis 30. April, Mindestlänge: 50 cm.
Gefangene Fische, die diese Kriterien nicht erfüllen oder während der Schonzeit gefangen werden, müssen unverzüglich und schonend zurückgesetzt werden.en. - Bachforelle: Schonzeit vom 1. Oktober bis 28. Februar, Mindestlänge: 25 cm (ab 800 m Seehöhe: 22 cm).
- Äsche: Schonzeit vom 1. Januar bis 31. Mai, Mindestlänge: 33 cm.
Rechte und Pflichten
- Während des Angelns müssen Fischer immer ihre Fischerkarte und die privatrechtliche Erlaubnis mitführen.
- Das Führen eines Fangbuchs ist verpflichtend, um die Nachhaltigkeit und Nachvollziehbarkeit des Fischfangs zu gewährleisten.
Verbote und Strafen
- Geschonte Fischarten dürfen während der Schonzeit nicht gefangen werden.
- Der Einsatz unzulässiger Fanggeräte, wie Elektrofischereigeräte ohne Genehmigung, ist verboten.
- Verstöße gegen die Bestimmungen des Salzburger Fischereigesetzes können zu Geldstrafen führen.
Weitere Details und die vollständigen rechtlichen Vorschriften finden Sie im Salzburger Fischereigesetz 2002. Informieren Sie sich vor Ihrem Angelabenteuer, um einen nachhaltigen und unvergesslichen Fischerurlaub zu erleben. Petri Heil!