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Fischen in Tirol: Regeln und Karten

Tirols majestätische Bergkulisse, rauschende Flüsse und ruhige Seen laden zum Fischerurlaub

Tirol ist bekannt als das alpine Urlaubsparadies im Westen Österreichs und verspricht auch Fischern jede Menge Begeisterung und Abenteuer. Angeln an Tirols Gewässern heißt, sprudelnde Wildflüsse und idyllische Seen erleben. Beim Blick auf die glatte Wasseroberfläche, in der sich die imposanten Berge spiegeln, lässt das Gefühl der Entspannung nicht mehr lange auf sich warten.

Tirols Berglandschaften mit mehr als 600 Gletschern speisen die Fischgewässer mit reinstem Gebirgswasser. In den fließenden Wildgewässern finden sich Forellen, Äschen, Huchen und Saiblinge. Die Stillgewässer werden dagegen von Hecht, Barsch, Zander, Karpfen und Schleie bevölkert. Die ortsansässigen Angler fischen am liebsten mit der Fliege und dem Tiroler Hölzl, das den Köder zum Grund absinken lässt.
Nicht zuletzt lockt Tirol mit seiner traumhaften Bergwelt auch abseits der Fischgewässer zu sportlichen Urlaubsvergnügen, vom Wandern und Bergsteigen bis zum Mountainbiken und Raften. So erlebt selbst die nicht-fischende Urlaubsbegleitung ihr Abenteuer.

Zum Abschluss eines erfolgreichen Angeltags warten kulinarische Tiroler Spezialitäten darauf verköstigt zu werden…


Wichtige Informationen für Fischer in Tirol

Berechtigungen und Dokumente

Um in Tirol angeln zu dürfen, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Tiroler Fischerkarte: Diese dient als Nachweis der fachlichen Eignung und der Mitgliedschaft im Tiroler Fischereiverband. Voraussetzung für den Erhalt ist die erfolgreiche Absolvierung einer Fischerprüfung. Die Fischerkarte wird von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt und ist für das gesamte Landesgebiet gültig.

  • Fanglizenz: Zusätzlich zur Fischerkarte benötigen Sie eine Fanglizenz für das spezifische Fischereirevier, in dem Sie angeln möchten. Diese Lizenz wird vom Fischereiausübungsberechtigten vergeben und kann als Tages- oder Jahreslizenz erworben werden.
  • Gastfischerkarte: Für Personen, die keine Tiroler Fischerkarte besitzen, wie beispielsweise Touristen oder Gelegenheitsangler, kann eine Gastfischerkarte ausgestellt werden. Diese ermöglicht das Fischen mit Tageslizenzen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen. Die Gastfischerkarte wird vom Fischereiausübungsberechtigten vergeben

Schonzeiten und Mindestlängen

Zum Schutz der Fischbestände gelten in Tirol spezifische Schonzeiten und Mindestmaße, die unbedingt einzuhalten sind. Einige Beispiele:

  • Bachforelle: Schonzeit vom 1. Oktober bis 28. Februar; Mindestmaß: 22 cm.
  • Regenbogenforelle: Schonzeit vom 1. Dezember bis 28. Februar; Mindestmaß: 24 cm.
  • Äsche: Schonzeit vom 1. Jänner bis 30. April; Mindestmaß: 35 cm.
  • Hecht: Schonzeit vom 15. Februar bis 30. April; Mindestmaß: 55 cm.
  • Huchen: Schonzeit vom 15. Februar bis 30. November; Mindestmaß: 90 cm.

Bitte beachten Sie, dass diese Werte je nach Gewässer variieren können. Informieren Sie sich daher stets über die spezifischen Regelungen des jeweiligen Fischereivereins

Rechte und Pflichten

  • Mitführen der Dokumente: Während des Angelns müssen Fischer stets ihre Fischerkarte und die entsprechende Fanglizenz bei sich haben und diese auf Verlangen den Fischereiaufsichtsorganen vorweisen.
  • Fangbuchführung: In einigen Gebieten ist das Führen eines Fangbuchs verpflichtend, um die Nachhaltigkeit und Nachvollziehbarkeit des Fischfangs zu gewährleisten.

Verbote und Strafen

  • Geschützte Fischarten: Fischarten dürfen während ihrer Schonzeit oder unterhalb des Mindestmaßes nicht gefangen werden. Werden solche Fische dennoch gefangen, sind sie umgehend und schonend in das Wasser zurückzusetzen.

  • Unzulässige Fanggeräte: Der Einsatz von unzulässigen Fanggeräten ist verboten.

  • Strafen: Verstöße gegen die Bestimmungen des Tiroler Fischereigesetzes können zu Geldstrafen führen.

Aktuelles Fischereigesetz

Mit 1. Jänner 2021 ist das Tiroler Fischereigesetz 2020 in Kraft getreten. Dieses Gesetz zielt darauf ab, einen der Beschaffenheit der jeweiligen Gewässer entsprechenden artenreichen und gesunden Bestand an Wassertieren zu erhalten, erforderlichenfalls wiederherzustellen oder zu schaffen, die Lebensgrundlagen für diese Wassertiere zu sichern und eine nachhaltige fischereiwirtschaftliche Nutzung der Fischwässer sicherzustellen.

Für weitere Details und die vollständigen rechtlichen Vorschriften konsultieren Sie bitte das aktuelle Tiroler Fischereigesetz und die entsprechenden Durchführungsverordnungen. Informieren Sie sich vor Ihrem Angelabenteuer, um einen nachhaltigen und unvergesslichen Fischerurlaub zu erleben.

Petri Heil