Berechtigungen
Berechtigungen und Dokumente
Um in Kärnten angeln zu dürfen, benötigen Sie folgende Dokumente:
- Jahresfischerkarte: Diese wird auf Antrag ausgestellt, wenn der Antragsteller die erforderliche Verlässlichkeit und fachliche Eignung nachweist. Bei der erstmaligen Beantragung ist der Nachweis über die Teilnahme an einer mindestens achtstündigen Unterweisung erforderlich. Zuständig für die Ausstellung ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Hauptwohnsitzes.
- Fischwasser-Tageskarte: Zusätzlich zur Fischerlizenz ist eine tagesaktuelle Genehmigung für das jeweilige Gewässer erforderlich. Diese erhalten Sie bei lokalen Fischereivereinen oder online.
- Fischereierlaubnisschein: Zusätzlich zur Fischerkarte ist ein Erlaubnisschein des jeweiligen Fischereiausübungsberechtigten erforderlich, der das spezifische Fischereirevier und den Zeitraum der Erlaubnis angibt.
Minderjähre
- Kinder zwischen 7 und 10 Jahren dürfen ohne Jahresfischerkarte oder Fischergastkarte fischen, wenn sie einen Fischereierlaubnisschein besitzen und unter Aufsicht einer voll handlungsfähigen Person angeln, die im Besitz einer gültigen Fischerkarte und eines Erlaubnisscheins ist.
- Personen zwischen 10 und 14 Jahren benötigen eine gültige Fischerkarte und einen Erlaubnisschein sowie die Aufsicht einer voll handlungsfähigen Person
Schonzeiten & Mindestlängen
Zum Schutz der Fischbestände gelten in Kärnten spezifische Schonzeiten und Mindestmaße, die unbedingt einzuhalten sind. Einige Beispiele:
- Hecht: Schonzeit vom 1. Januar bis 30. April; Mindestmaß: 55 cm.
- Bachforelle: Schonzeit vom 1. Oktober bis 31. März; Mindestmaß: 22 cm.
- Äsche: Schonzeit vom 1. Januar bis 31. Mai, Mindestlänge: 33 cm.
- Regenbogenforelle: Schonzeit vom 1. Januar bis 31. März; Mindestmaß: 24 cm.
- Renke: Schonzeit vom 1. November bis 28. Februar; Mindestmaß: 30 cm.
- Schleie: Schonzeit vom 1. Juni bis 30. Juni; Mindestmaß: 25 cm.
Bitte beachten Sie, dass diese Werte je nach Gewässer variieren können. Informieren Sie sich daher stets über die spezifischen Regelungen des jeweiligen Fischereivereins
Rechte & Pflichten
- Mitführen der Dokumente: Während des Angelns müssen Fischer stets ihre Fischerkarte und den Fischereierlaubnisschein bei sich haben und diese auf Verlangen den Fischereiaufsichtsorganen vorweisen.
- Fangbuchführung: In einigen Gebieten ist das Führen eines Fangbuchs verpflichtend, um die Nachhaltigkeit und Nachvollziehbarkeit des Fischfangs zu gewährleisten.
Verbote & Strafen
- Geschützte Fischarten: Fischarten dürfen während ihrer Schonzeit oder unterhalb des Mindestmaßes nicht gefangen werden. Werden solche Fische dennoch gefangen, sind sie umgehend und schonend in das Wasser zurückzusetzen.
- Unzulässige Fanggeräte: Der Einsatz von unzulässigen Fanggeräten ist verboten.
- Strafen: Verstöße gegen die Bestimmungen des Kärntner Fischereigesetzes können zu Geldstrafen führen
Aktuelles Fischereigesetz
Die Ziele des Kärntner Fischereigesetzes sind die Erhaltung, Schaffung und erforderlichenfalls die Wiederherstellung eines der Beschaffenheit der jeweiligen Fischgewässer entsprechenden standortgerechten, artenreichen und gesunden Bestandes an Wassertieren sowie der natürlichen Lebensgrundlagen für diese Wassertiere.
Für weitere Details und die vollständigen rechtlichen Vorschriften konsultieren Sie bitte das aktuelle Kärntner Fischereigesetz und die entsprechenden Durchführungsverordnungen. Informieren Sie sich vor Ihrem Angelabenteuer, um einen nachhaltigen und unvergesslichen Fischerurlaub zu erleben.
Petri Heil!