Atemberauende Landschaft und großartige Fischreviere
Von rauschenden Bächen bis zu idyllischen Gebirgsseen – Südtirol ist reich an Fischgewässern in beeindruckend schöner Landschaft. Die große Auswahl an herrlichen Fischrevieren mit abwechslungsreichen Ufern und besonderer Wasserqualität garantiert Anglern Urlaubsfreude mit entspannenden Momenten und unvergesslichen Abenteuern.
Fischgewässer in Gebirgslandschaften haben typischerweise niedrige Wassertemperaturen und oftmals starke Strömung, weshalb sich hier Salmoniden besonders wohlfühlen. Der Großteil der Gewässer ist mit Forellen besetzt, aber auch mit Bachsaiblingen, Barschen, Äschen, Renken & Hechten. Durch die inneralpine Lage am Südrand der Alpen hat Südtirol unterschiedliche Klimazonen, ist aber auch Schmelzpunkt zwischen alpiner Gemütlichkeit und mediterranem Flair und bietet köstliche, von Tirol und Italien beeinflusste Kulinarik. So wird der Angelurlaub in Südtirol zum puren Genuss.
Unsere Mitgliedsbetriebe in Südtirol
Revier: Das Hotel liegt direkt am Falschauer Bach. Seine 22 km stehen als feinstes Fischwasser zur Verfügung, inkl. zahlreichen Zuflüsse, sowie die Ultner Stau- und Bergseen.
Bestand: Bachforelle, Regenbogenforelle, Marmorierte Forelle, Seeforelle, Bach- und Seesaibling.
Region Haidersee – Reschenpass
Revier: Haidersee, inkl. Bach Etsch. Größe: 89 ha, Länge: 2 km. Kooperationsfischwasser: Nauders (Österreich): 10 km entfernt. Stillebach: Länge 12 km, Piengbach: 3 km, Grünsee: 1,5 ha
Bestand: Renke, Hecht, Bach- Regenbogen- und Seeforelle, Barsch
Wichtige Informationen für Fischer in Südtirol
Berechtigungen und Dokumente
Um in Südtirol angeln zu dürfen, benötigen Sie folgende Dokumente:
Staatliche Fischerlizenz: Diese Lizenz kann käuflich erworben werden und ist 10 Jahre gültig. Das Mindestalter für den Erwerb beträgt 8 Jahre.
- Fischwasser-Tageskarte: Zusätzlich zur Fischerlizenz ist eine tagesaktuelle Genehmigung für das jeweilige Gewässer erforderlich. Diese erhalten Sie bei lokalen Fischereivereinen oder online.
Minderjährige unter 16 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines lizenzierten Fischers angeln.
Schonzeiten und Mindestlängen
Zum Schutz der Fischbestände gelten in Südtirol spezifische Schonzeiten und Mindestmaße, die unbedingt einzuhalten sind. Einige Beispiele:
- Marmorierte Forelle: Ganzjährig geschützt, Entnahme verboten.
- Bachforelle: Schonzeit vom 1. Dezember bis zum zweiten Samstag im Februar; Mindestmaß: 25 cm.
- Äsche: Schonzeit vom 1. Januar bis 31. Mai, Mindestlänge: 33 cm.
- Hecht: Schonzeit vom 15. Februar bis zum ersten Samstag im April; Mindestmaß: 45 cm.
- Karpfen: Schonzeit vom 1. Juni bis 30. Juni; Mindestmaß: 30 cm.
Bitte beachten Sie, dass diese Werte je nach Gewässer variieren können. Informieren Sie sich daher stets über die spezifischen Regelungen des jeweiligen Fischereivereins
Rechte und Pflichten
- Mitführen der Dokumente: Während des Angelns müssen Fischer stets ihre Fischerlizenz und die Fischwasser-Tageskarte bei sich haben.
- Fangbuchführung: In einigen Gebieten ist das Führen eines Fangbuchs verpflichtend, um die Nachhaltigkeit und Nachvollziehbarkeit des Fischfangs zu gewährleisten.
Verbote und Strafen
Geschützte Fischarten: Geschützte Fischarten dürfen nicht gefangen werden.
Unzulässige Fanggeräte: Der Einsatz von unzulässigen Fanggeräten ist verboten.
Strafen: Verstöße gegen die Bestimmungen des Südtiroler Fischereigesetzes können zu Geldstrafen führen.
Aktuelles Fischereigesetz
Seit dem 1. März 2023 ist in Südtirol ein neues Fischereigesetz in Kraft, das den Schutz der aquatischen Lebensräume und eine nachhaltige Fischerei fördert. Es regelt unter anderem die Bewirtschaftung der Fischgewässer und die Artenzusammensetzung in Fischerteichen.
Weitere Details und die vollständigen rechtlichen Vorschriften finden Sie im Landesfischereiverband Südtirol . Informieren Sie sich vor Ihrem Angelabenteuer, um einen nachhaltigen und unvergesslichen Fischerurlaub zu erleben.
Petri Heil!